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Tarife und Preise für Spitex Pflege in Basel & Baselland

Die Spitex Surinam GmbH bietet transparente und faire Tarife für ambulante Pflege und Betreuung zu Hause in Basel-Stadt und Baselland. Unsere Leistungen sind gemäss den gesetzlichen Vorgaben geregelt. Die Kostenübernahme für KVG-pflichtige Pflegeleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Nicht KVG-pflichtige Leistungen werden grundsätzlich privat bezahlt.

Die folgenden Tarife gelten für Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Unterstützung, Betreuung, Nachtspitex sowie administrative Leistungen. Bei Fragen beraten wir Sie gerne persönlich.

Tarife und Konditionen – gültig ab 01.10.2026.

Leistungen, welche von der Mehrwertsteuer befreit sind
Abklärung und BeratungCHF 76.90/Std.
BehandlungspflegeCHF 63.00/Std.
GrundpflegeCHF 52.60/Std.
PatientenbeteiligungMax. CHF 7.65/Tag
Hauswirtschaftliche Unterstützung
Reinigung, Wäsche, Einkäufe, Botengänge und weitere Unterstützung im Haushalt
CHF 55.00/Std.
Privat zu bezahlende Leistungen und Zusatzleistungen (exkl. MWST)
Pflege bei Selbstfinanzierung
Wenn die Leistungen nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung oder einen anderen Kostenträger übernommen werden.
Abklärung/Beratung/KoordinationCHF 130.00/Std.
BehandlungspflegeCHF 90.00/Std.
GrundpflegeCHF 80.00/Std.
Betreuung und BegleitungCHF 58.00/Std.
Koordination / Beratung durch Leitungsperson oder Fachperson
Für nicht KVG-pflichtige Beratungs-, Koordinations- und Organisationsleistungen.
CHF 130.00/Std.
Administrative UnterstützungCHF 60.00/Std.
Administrationspauschale
Bei nicht KVG-pflichtigen Leistungen.
CHF 10.00/Monat
Wochenend- und Feiertagszuschlag
Für nicht KVG-pflichtige Leistungen an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.
CHF 10.00/Einsatz
Nachtzuschlag Mo–Fr, 19.00–06.00 Uhr
Bei nicht KVG-pflichtigen Leistungen.
CHF 10.00/Std.
Tarife für NachtpräsenzAuf Anfrage
Einsatzpauschale bei nicht KVG-pflichtigen LeistungenCHF 10.00/Std.
Pflegefachperson-Zuschlag
Bei nicht KVG-pflichtigen Leistungen, wenn ausdrücklich eine diplomierte Pflegefachperson erforderlich oder gewünscht ist.
CHF 15.00/Std.
Spezifische Kundenfahrten
Zuzüglich Zeitaufwand der Mitarbeitenden gemäss Tarif Betreuung/Begleitung.
CHF 1.50/km
Kurzfristige Absage / zu spät abgemeldeter Einsatz
Bei Absage oder Verschiebung weniger als 24 Stunden vor dem Einsatz oder Ablehnung vor Ort. Keine Verrechnung bei akutem Spitaleintritt oder Todesfall.
CHF 60.00/Einsatzzeit
Material und Hilfsmittel (exkl. MWST)
Einweghandschuhe, Packung à 100 StückCHF 13.35
Einweghandschuhe, Packung à 200 StückCHF 16.35
Händedesinfektionsmittel, Flasche à 100 mlCHF 5.00
Händedesinfektionsmittel, Flasche à 500 mlCHF 20.00
Schuhüberzüge, Beutel à 100 StückCHF 10.00

Das erforderliche Verbrauchsmaterial muss gemäss AGB für Spitex-Einsätze vor Ort verfügbar sein. Es kann selbst beschafft oder über Spitex Surinam gemäss Materialpreisliste bezogen werden.

Weitere Informationen und Konditionen

Eine allfällige Kostenübernahme von nicht KVG-pflichtigen Leistungen durch eine Zusatzversicherung oder einen anderen Kostenträger ist von der Kundin bzw. vom Kunden vorgängig selbst abzuklären.

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Spitex Surinam GmbH. Leitbild & AGB anzeigen.

Häufige Fragen zu den Spitex Tarifen

Wer übernimmt die Kosten der Spitex?

Pflegeleistungen nach ärztlicher Verordnung werden gemäss KVG von der Krankenkasse übernommen. Es fällt eine gesetzliche Patientenbeteiligung an.

Wie hoch ist die Patientenbeteiligung?

Die gesetzliche Patientenbeteiligung beträgt maximal CHF 7.65 pro Tag.

Was sind nicht kassenpflichtige Leistungen?

Hauswirtschaftliche Unterstützung, Begleitung oder zusätzliche Betreuung sind in der Regel privat zu bezahlen. Ob eine Zusatzversicherung oder ein anderer Kostenträger Kosten übernimmt, muss vorgängig abgeklärt werden.