
Die Spitex Surinam GmbH bietet transparente und faire Tarife für ambulante Pflege und Betreuung zu Hause in Basel-Stadt und Baselland. Unsere Leistungen sind gemäss den gesetzlichen Vorgaben geregelt. Die Kostenübernahme für KVG-pflichtige Pflegeleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Nicht KVG-pflichtige Leistungen werden grundsätzlich privat bezahlt.
Die folgenden Tarife gelten für Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Unterstützung, Betreuung, Nachtspitex sowie administrative Leistungen. Bei Fragen beraten wir Sie gerne persönlich.
Tarife und Konditionen – gültig ab 01.10.2026.
| Leistungen, welche von der Mehrwertsteuer befreit sind | |
|---|---|
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90/Std. |
| Behandlungspflege | CHF 63.00/Std. |
| Grundpflege | CHF 52.60/Std. |
| Patientenbeteiligung | Max. CHF 7.65/Tag |
| Hauswirtschaftliche Unterstützung Reinigung, Wäsche, Einkäufe, Botengänge und weitere Unterstützung im Haushalt | CHF 55.00/Std. |
| Privat zu bezahlende Leistungen und Zusatzleistungen (exkl. MWST) | |
|---|---|
| Pflege bei Selbstfinanzierung Wenn die Leistungen nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung oder einen anderen Kostenträger übernommen werden. | |
| Abklärung/Beratung/Koordination | CHF 130.00/Std. |
| Behandlungspflege | CHF 90.00/Std. |
| Grundpflege | CHF 80.00/Std. |
| Betreuung und Begleitung | CHF 58.00/Std. |
| Koordination / Beratung durch Leitungsperson oder Fachperson Für nicht KVG-pflichtige Beratungs-, Koordinations- und Organisationsleistungen. | CHF 130.00/Std. |
| Administrative Unterstützung | CHF 60.00/Std. |
| Administrationspauschale Bei nicht KVG-pflichtigen Leistungen. | CHF 10.00/Monat |
| Wochenend- und Feiertagszuschlag Für nicht KVG-pflichtige Leistungen an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. | CHF 10.00/Einsatz |
| Nachtzuschlag Mo–Fr, 19.00–06.00 Uhr Bei nicht KVG-pflichtigen Leistungen. | CHF 10.00/Std. |
| Tarife für Nachtpräsenz | Auf Anfrage |
| Einsatzpauschale bei nicht KVG-pflichtigen Leistungen | CHF 10.00/Std. |
| Pflegefachperson-Zuschlag Bei nicht KVG-pflichtigen Leistungen, wenn ausdrücklich eine diplomierte Pflegefachperson erforderlich oder gewünscht ist. | CHF 15.00/Std. |
| Spezifische Kundenfahrten Zuzüglich Zeitaufwand der Mitarbeitenden gemäss Tarif Betreuung/Begleitung. | CHF 1.50/km |
| Kurzfristige Absage / zu spät abgemeldeter Einsatz Bei Absage oder Verschiebung weniger als 24 Stunden vor dem Einsatz oder Ablehnung vor Ort. Keine Verrechnung bei akutem Spitaleintritt oder Todesfall. | CHF 60.00/Einsatzzeit |
| Material und Hilfsmittel (exkl. MWST) | |
|---|---|
| Einweghandschuhe, Packung à 100 Stück | CHF 13.35 |
| Einweghandschuhe, Packung à 200 Stück | CHF 16.35 |
| Händedesinfektionsmittel, Flasche à 100 ml | CHF 5.00 |
| Händedesinfektionsmittel, Flasche à 500 ml | CHF 20.00 |
| Schuhüberzüge, Beutel à 100 Stück | CHF 10.00 |
Das erforderliche Verbrauchsmaterial muss gemäss AGB für Spitex-Einsätze vor Ort verfügbar sein. Es kann selbst beschafft oder über Spitex Surinam gemäss Materialpreisliste bezogen werden.
Eine allfällige Kostenübernahme von nicht KVG-pflichtigen Leistungen durch eine Zusatzversicherung oder einen anderen Kostenträger ist von der Kundin bzw. vom Kunden vorgängig selbst abzuklären.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Spitex Surinam GmbH. Leitbild & AGB anzeigen.
Pflegeleistungen nach ärztlicher Verordnung werden gemäss KVG von der Krankenkasse übernommen. Es fällt eine gesetzliche Patientenbeteiligung an.
Die gesetzliche Patientenbeteiligung beträgt maximal CHF 7.65 pro Tag.
Hauswirtschaftliche Unterstützung, Begleitung oder zusätzliche Betreuung sind in der Regel privat zu bezahlen. Ob eine Zusatzversicherung oder ein anderer Kostenträger Kosten übernimmt, muss vorgängig abgeklärt werden.